- Unterbevollmächtigte
- Ụn|ter|be|voll|mäch|tig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (Rechtsspr.): jmd., der von einem, einer Bevollmächtigten zusätzlich an dessen, deren Vollmacht beteiligt wird.
Universal-Lexikon. 2012.
Universal-Lexikon. 2012.
Prozeßvollmacht — heißt die Vollmacht, durch die jemand zur Durchführung eines Rechtsstreites namens einer Partei ermächtigt wird, ferner die jene Machtbefugnis übertragende Urkunde. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 80 ff.) hat der Prozeßbevollmächtigte (s … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Corps Baltia Königsberg — Das einzige Bild von Baltias Corpshaus August Witti … Deutsch Wikipedia