Unterbevollmächtigte

Unterbevollmächtigte
Ụn|ter|be|voll|mäch|tig|te, der u. die; -n, -n <Dekl. ↑Abgeordnete> (Rechtsspr.): jmd., der von einem, einer Bevollmächtigten zusätzlich an dessen, deren Vollmacht beteiligt wird.

Universal-Lexikon. 2012.

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